Infrastruktur
Nach dem Gesetz ist der Bund für die Infrastruktur des SPNV zuständig. Es existieren jedoch zahlreiche Schnittstellen und Abhängigkeiten zwischen Infrastruktur und Verkehrsplanung. Die Planung des Verkehrsangebots in Bayern hängt also direkt mit der Infrastruktur zusammen. Daher hat die BEG eine eigene Abteilung, die bei wichtigen Fragen der Infrastruktur mitwirkt. Sie definiert die Infrastruktur, die für den Bayern-Takt notwendig ist. Nur dadurch war beispielsweise die Einführung des Bayern-Takts überhaupt möglich.
Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist die fachliche Begleitung von Ausbauprojekten bis hin zur Projektsteuerung. Beispiele sind die 2. Stammstrecke und der Erdinger Ringschluss im Münchner S-Bahn-Netz sowie der Bau der S-Bahnen nach Ansbach, Hartmannshof, Neumarkt und Forchheim bei der S-Bahn Nürnberg. Bei diesen Projekten übernimmt der Freistaat erhebliche Beiträge zur Finanzierung. Eine intensive Betreuung ist daher notwendig.
Über tausend Bahnhöfe und Haltepunkte werden von den bayerischen Regionalzügen und S-Bahnen bedient. Da sie wichtige Schnittstellen zum Kunden darstellen, sind die Anforderungen an die Halte besonders hoch. Die BEG formuliert diese Anforderungen bei Neubau- oder Umbaumaßnahmen und bestellt entsprechende Leistungen bei der Deutschen Bahn. Neben den technischen Eckdaten wie Bahnsteiglänge und Bahnsteighöhe kommt der Bahnhofsausstattung und dem barrierefreien Zugang nach dem Behindertengleichstellungsgesetz eine große Bedeutung zu.


