Finanzierung
Eine der drei Hauptaufgaben der BEG ist die Finanzierung des bayerischen SPNV. Denn der Regionalverkehr trägt sich nicht eigenwirtschaftlich. Im Rahmen der Bahnstrukturreform von 1995 wurde der Eisenbahnverkehr liberalisiert und für den Wettbewerb auf der Schiene geöffnet. Die einzelnen Verkehrsunternehmen müssen sich seitdem im Wettbewerb behaupten: Sie konkurrieren um Aufträge für Verkehrsleistungen, die die BEG in europaweiten Verfahren ausschreibt. Den Auftrag erhält jeweils das Verkehrsunternehmen, das das beste Angebot in Bezug auf Qualität und Preis abgibt.
Die BEG schließt mit dem beauftragten Verkehrsunternehmen einen sogenannten Verkehrsvertrag. Dabei wird festgelegt, welche Anforderungen das Verkehrsunternehmen erfüllen muss – auch im Hinblick auf die Qualität. Kriterien wie Komfort, Sauberkeit, Serviceangebote, Fahrgastinformation spielen dabei eine wichtige Rolle. In Ausschreibungen gibt die BEG bestimmte Mindeststandards wie z. B. die Sitzplatzanzahl oder die Zahl der Zugbegleiter vor. Für die Ausgestaltung dieser Vorgaben gegenüber dem Kunden sind allerdings die Verkehrsunternehmen verantwortlich. Das Verkehrsunternehmen behält im Rahmen eines sogenannten Nettovertrags zu 100 Prozent die Fahrgelderlöse ein und bleibt somit dem Fahrgast gegenüber voll verantwortlich. Darüber hinaus erhält es von der BEG ein sogenanntes Bestellerentgelt. Diese Finanzmittel stammen aus Regionalisierungsmitteln, die dem Freistaat vom Bund zugewiesen werden.
Insgesamt finanziert sich der bayerische SPNV zu bis zu zwei Dritteln aus Steuergeldern (Bestellerentgelt) und zu einem Drittel aus Fahrgelderlösen. Der Wettbewerb bewirkt, dass die Verkehrsunternehmen ihre Leistungen günstiger anbieten. So können gleichzeitig Steuergelder gespart und die Leistungen erweitert werden: Durch die Wettbewerbsvergaben konnte die BEG in den letzten Jahren nicht nur das Fahrplanangebot, sondern auch wichtige Qualitätsmerkmale wie Pünktlichkeit, Komfort und Fahrgastinformation stetig verbessern.
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