Im Auftrag des Freistaats Bayern plant die Bayerische Eisenbahngesellschaft die Leistungen des bayerischen Schienenpersonennahverkehrs. Dabei prüft sie, wo und in welcher Weise in Bayern Verkehrsleistungen verbesserbar sind und beauftragt damit Verkehrsunternehmen.
Die BEG ist für die Finanzierung des bayerischen SPNV zuständig. Die Bahnstrukturreform von 1995 führte zu einer Liberalisierung des Eisenbahnverkehrs. Seitdem vergibt die BEG Aufträge für Verkehrsleistungen in Wettbewerbsverfahren.
Die Sicherung der Qualität im bayerischen SPNV ist eine der Hauptaufgaben der Bayerischen Eisenbahngesellschaft. Bei der Bestellung von Verkehrsleistungen gibt sie den Verkehrsunternehmen Qualitätskriterien vor, die vertraglich festgehalten werden.