Gesamtbericht der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG)
Veröffentlichung gemäß Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 vom 23.10.2007
Aufgrund der neuen EU Verordnung 1370/2007 ist die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zu veröffentlichen.
In Art. 7 Absatz 1 der VO 1370/2007 ist folgendes geregelt:
In Art. 7 Absatz 1 der VO 1370/2007 ist folgendes geregelt:
„Jede zuständige Behörde macht einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich. Dieser Bericht unterscheidet nach Busverkehr und schienengebundenem Verkehr, er muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen und gegebenenfalls Informationen über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten.“


